U3-Ausbau muss weitergehen
Ein Beitrag von Dr. Verena Lautz, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion (September 2010)
Der CDU-Fraktion setzt sich seit vielen Jahren für die Sicherstellung der Betreuung der Unterdreijährigen, kurz U3-Betreuung genannt, ein. Diesen Politikschwerpunkt haben wir gesetzt, weil wir uns den Problemen junger Familien besonders widmen möchten. In Bonn leben überdurchschnittlich viele hochqualifizierte, gut ausgebildete Frauen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf anstreben. Es ist uns in den letzten Jahren gelungen, in Bonn eine U3-Betreuungsquote zu erreichen, von der viele andere Städte in NRW weit entfernt sind. An dieser Stelle gilt es dem Bund und der alten Landesregierung Dank zu sagen, dass sie für den Ausbau der Betreuungskapazitäten von 2008-2013 insgesamt 510 Mio. Euro zur Verfügung gestellt haben. Die CDU-geführte Landesregierung hat den U3-Ausbau massiv vorangetrieben und mit diesem Geld die Platzzahl von 11.800 auf rund 90.000 in 2010 erhöht. 2013 sollen planmäßig 144.000 Betreuungsplätze in NRW geschaffen sein. Doch wir sind noch lange nicht am Ziel. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen besteht ungebrochen. Wir haben in Bonn inzwischen eine Betreuungsquote von ca. 30% erreicht. Wünschenswert ist es, hier bald auf 40% zu kommen.
Erlass sorgt für Unruhe
Ein Erlass des Ministeriums für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW (MFKJKS) vom 22.06.2010, hat unlängst für Unruhe bei den Trägern von U3-Einrichtungen gesorgt. Um Behinderungen und Schwierigkeiten beim weiteren Ausbau von U3 in Bonn zu vermeiden, hat die CDU, gemeinsam mit den Grünen, dieses Thema auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses gebracht.
Zum Hintergrund: Das MFKJKS hat im Juni einen Erlass herausgegeben, der einen förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn beim Umbau von Kindertageseinrichtungen zur Schaffung von U3-Betreuungsplätzen für einen Zeitraum von 3 Monaten nicht mehr zulässt. Das war bis dato so der Fall. Das Ministerium hat in diesem Zusammenhang Steuerungskriterien festgelegt, die insbesondere die gleichmäßige regionale Verteilung der Förderung von Plätzen sicherstellen sollen. Hintergrund der Maßnahme ist, dass von den für das Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 510 Mio. Euro bereits die Hälfte bewilligt wurde. Anträge auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind für die kommenden drei Monate jetzt dem Ministerium zur Entscheidung vorzulegen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist, wie bisher üblich, nicht mehr möglich und Maßnahmen können nur noch nach erfolgter Bewilligung durch das MFKJKS förderunschädlich begonnen werden.
Vertrauen schützen
Uns sind Träger bekannt, die von diesem Erlass stark betroffen sind. Diese Träger haben bereits zum Teil für das Kindergartenjahr 2010/11 U3-Plätze geschaffen oder sind gerade dabei. Investitionen sind erfolgt im Vertrauen darauf, dass auch - wie bisher üblich - eine nachträgliche Mittelbeantragung möglich ist. Nun ist diesen Trägern die finanzielle Deckung weggebrochen. Aufgrund der zumeist hohen Umbaukosten, die zur Schaffung von U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen notwendig sind, entstehen bei manchen Trägern erhebliche finanzielle Schieflagen.
Härtefallregelung reicht nicht
Mit einem weiteren Erlass vom 06.08.2010 hat das Landesjugendamt zwar auf dieses Problem reagiert und eine Härtefallregelung mit jeweils 3. Mio. Euro pro Landesjugendamtsbezirk geschaffen. Damit soll Trägern geholfen werden, die im Vertrauen auf die Investitionsförderung bereits Plätze geschaffen haben. Das ist aber nicht genug. Allein der zusätzliche Gesamtförderbedarf in Bonn liegt nach Auskunft des städtischen Jugendamtes schon bei 2,4 Mio. Euro! Die neue Landesregierung unter Frau Kraft zeigt bei diesem Thema keine Stärke, sie versagt bei der Umsetzung der regionalen Steuerung von Investitionsmitteln für den U3-Ausbau auf ganzer Linie. Das führt zu Missstimmung und Verunsicherung bei den Betroffenen. Mit Vorwürfen gegen die alte Landesregierung versuche Rot-Grün die eigene Überforderung im Amt zu überspielen. Das ist keine Lösung. Statt Schnellschüssen aus dem Ministerium brauchen wir jetzt einen Plan, der Hand und Fuß hat und den Kommunen Lösungen aufzeigt, mit denen sie auch leben können.
Dauerbaustelle verhindern
Bei der berechtigterweise entstandenen Unruhe ist es uns wichtig Verwaltung, Politik und die betroffenen Träger an einen Tisch zu laden und Beratungshilfen zu geben, wie der U3-Ausbau gesichert werden kann und wie auf die aufgetretenen Probleme adäquat reagiert werden muss. Wer im Vertrauen auf die bisher gültige Regelung des förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns mit dem U3-Aus- oder Umbau begonnen hat, der darf nicht im Regen stehen gelassen werden. Es muss deshalb geprüft werden, ob den Betroffenen neben den Mitteln aus der Härtefallregelung auch z.B. mit den für das Jahr 2011 bereitgestellten Fördermitteln geholfen werden kann. Wir fordern auch eine klare Aussage darüber, wie es nach Auslaufen des ministeriellen Erlasses, der auf drei Monate begrenzt ist, weitergehen wird. Der Bereich der Kinderbetreuung darf zu keiner Dauerbaustelle werden.
Kinderbetreuung auch Thema beim Verfassungsgerichtshof
Im Augenblick ist beim Verfassungsgerichtshof NRW eine Kommunalverfassungsbeschwerde einiger Kommunen zur sogenannten Konnexitätsrelevanz der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes anhängig. Es gibt die begründete Hoffnung, dass das Gericht zugunsten der Kommunen entscheidet und das Land fortan die Konnexitätsrelevanz z.B. des U3-Ausbaus oder des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz zu beachten hätte. Das würde im Ergebnis auch zu einer bestimmten finanziellen Ausgleichsverpflichtung des Landes gegenüber seinen Kommunen führen. Im Grunde eine logische Sache, denn wenn das Land seinen Kommunen Aufgaben überträgt, sollte es sich nicht vor der finanziellen Verantwortung drücken. Auf das Urteil, das Mitte Oktober gesprochen werden soll, sind wir gespannt.









