Ein Beitrag von Dr. Verena Lautz, kinder- und jugendpolitische Sprecherin
Das heutige Familienbild ist zunehmend dadurch geprägt, dass beide Elternteile berufstätig sind oder immer mehr Kinder mit nur einem Elternteil aufwachsen. Umso notwendiger ist es deshalb, frühzeitig bedarfsgerechte wohnortnahe Angebote für die Betreuung, Beratung und Erziehung von Unterdreijährigen, Kindergarten- und Schulkindern zu ent-wickeln und auszubauen.
Kindergartenbedarfsplanung vorgelegt
In Bonn besuchten zum 15.3.2010 insgesamt 9.516 Kinder eine Kindertageseinrichtung, davon u.a. 1.175 Unterdreijährige und 8.150 Überdreijährige. Die Bonner Stadtverwaltung hat im September 2010 die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung vorgestellt. Darin sind u. a. auch die Ausbaupläne der Stadt für die Schaffung von U-3 Plätzen enthalten. Schon heute liegt die Betreuungsquote in Bonn bei ungefähr 30 Prozent, eine Steigerung auf 35 Prozent ist bis Ende 2013 geplant. Die von der Bonner CDU angestrebte Betreuungsquote von 40 Prozent ist damit in greifbare Nähe gerückt.
An dieser Stelle gilt es, dem Bund und der alten Landesregierung Dank zu sagen, dass sie für den Ausbau der Betreuungskapazitäten von 2008-2013 insgesamt 510 Mio. Euro zur Verfügung gestellt haben. Letztgenannte hat den U3-Ausbau massiv vorangetrieben und die landesweite Zahl an U3-Plätzen von 11.800 auf rund 90.000 im Jahr 2010 erhöht. 2013 sollen planmäßig 144.000 Betreuungsplätze geschaffen sein.
Regelversorgung in Kindergärten muss funktionieren
Doch wir dürfen angesichts des erfolgreichen U-3 Ausbaus in Bonn, für den uns viele Kommunen in NRW beneiden, das Angebot an Plätzen in Kindertagesstätten für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren nicht vernachlässigen. Diese Plätze werden auch als Rechtsanspruchsplätze bezeichnet, da jedes Kind zwischen 3 und 6 Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hat. Hier besteht zurzeit eine Lücke, die schnell geschlossen werden muss, zumal Bonn auch in Zukunft noch über steigende Kinderzahlen verfügen wird. Wir benötigen deshalb dringend auch eine Ausbauplanung für Plätze für die Überdreijährigen.
Freie Träger unterstützen, Unternehmen einbinden
Im Bereich Kinderbetreuung engagieren sich in Bonn erfreulicherweise zahlreiche Freie Träger und private Initiativen. Den Freien Trägern sichern wir auch weiterhin unsere volle Unterstützung zu. Unsere Aufgabe muss es aber in Zukunft noch stärker sein, die Förderung von Betriebskindergärten zu forcieren sowie die verstärkte Zusammenarbeit von Betrieben mit Tageseinrichtungen nach Kräften zu unterstützen. Betriebliche Betreuungs- und Bildungsangebote können auf die Bedürfnisse der Eltern nach Arbeitsplatznähe und flexiblen Öffnungszeiten besser eingehen. Familienfreundlichkeit wird für Unternehmen zunehmend ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
Freizeitstättenbedarfsplan wird fortgeschrieben
Der Freizeitstättenbedarfsplan umfasst alle Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bonn. Die offene Kinder- und Jugendarbeit stellt nach wie vor ein wesentliches Element zur Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft dar und ist auch in Bonn ein wichtiger Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. In Bonn gibt es rund 50 Einrichtungen – davon 16 in städtischer Trägerschaft – sowie zwei Spielmobile in städtischer Trägerschaft und ein Jugendmobil in freier Trägerschaft. Diese Einrichtungen, auch Offene Türen genannt, erreichen 8.500 Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Schulformen, unterschiedlicher ethnischer Herkunft und in unterschiedlichen Sozialräumen. Der Gesamtetat für das Handlungsfeld der offenen Kinder- und Jugendarbeit betrug im Jahr 2009 ca. 4,6 Mio. Euro.
Die Stadtverwaltung hat den Freizeitstättenbedarfsplan überarbeitet und Vorschläge zur Verlagerung von Jugendarbeit gemacht. Es wird zwar einige Schließungen geben, aber auch Erweiterungen an anderen Stellen.
Wir als CDU wollen das Angebot an offener Kinder- und Jugendarbeit in Zukunft noch stärker am tatsächlichen Bedarf orientieren. Wir wollen erreichen, dass sich die Öffnungszeiten der Einrichtungen verändern und eine Verlagerung der Angebote in den Nachmittag und auf die Wochenenden dem veränderten Freizeitverhalten der Kinder und Jugendlichen Rechnung trägt. Das Angebot an offener Kinder- und Jugendarbeit muss sich noch stärker darauf einstellen, dass immer mehr Kinder und Jugendliche das Ganztagsangebot an Grundschulen und weiterführenden Schulen nutzen. Eine Freizeitstättenbedarfsplanung macht nur dann Sinn, wenn sie mit der kommunalen Schulentwicklungsplanung eng vernetzt ist.









